Leistungen Sozialversicherung

Leistungen der IV und AHV
Bei Haarverlust aufgrund einer akuten Erkrankung, einer Behandlung übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten für Kopfbedeckugen, Foulards und Schals und oder einer Perücke.  Das Anmeldeformular (Anmeldung: Hilfsmittel der AHV) erhalten Sie direkt bei mir bei Ihrer IV/AHV-Stelle.
Die IV vergütet Ihnen für Kopfbedeckungen/Perücke bis max.  CHF 1500.- pro Kalenderjahr, wenn Ihr Aussehen durch den Haarausfall verändert wird.
Sind Sie Rentnerin, leistet die AHV einen Kostenbeitrag von 75%  max. CHF 1000.- pro Kalenderjahr für Ihre Tücher / Perücke.

 

Als anerkannte Verkaufsstelle kann ich direkt mit der SVA abrechnen und entlaste Sie gerne.

Gerne helfe ich Ihnen bei Fragen weiter.

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