Leistungen der IV und AHV
Bei Haarverlust aufgrund einer akuten Erkrankung, einer Behandlung übernimmt die Invalidenversicherung die Kosten für Kopfbedeckugen, Foulards und Schals und oder einer Perücke. Das Anmeldeformular (Anmeldung: Hilfsmittel der AHV) erhalten Sie direkt bei mir bei Ihrer IV/AHV-Stelle.
Die IV vergütet Ihnen für Kopfbedeckungen/Perücke bis max. CHF 1500.- pro Kalenderjahr, wenn Ihr Aussehen durch den Haarausfall verändert wird.
Sind Sie Rentnerin, leistet die AHV einen Kostenbeitrag von 75% max. CHF 1000.- pro Kalenderjahr für Ihre Tücher / Perücke.
Als anerkannte Verkaufsstelle kann ich direkt mit der SVA abrechnen und entlaste Sie gerne.
Gerne helfe ich Ihnen bei Fragen weiter.